§ 1 GRUNDLAGEN
- Die Hotelordnung legt die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen, die Haftung und den Aufenthalt im Hotel fest und ist Bestandteil des Vertrages, der durch die Unterzeichnung der Registrierungskarte sowie durch die Reservierung oder die Zahlung eines Vorschusses oder der gesamten Gebühr für den Aufenthalt im Hotel abgeschlossen wird. Damit bestätigt der Gast, dass er die Bestimmungen der Hotelordnung gelesen und akzeptiert hat.
- Die Hotelordnung gilt für alle Gäste, die im Benefis Hotel übernachten.
- Die Hotelordnung kann an der Hotelrezeption und in jedem Hotelzimmer eingesehen werden.
§ 2 HOTELÜBERNACHTUNG
- Die Zimmer im Hotel werden für eine Nacht vermietet.
- Die Anreise beginnt um 14:00 Uhr, die Abreise endet um 12:00 Uhr am nächsten Tag.
- Es wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für eine Nacht gebucht wurde, wenn der Gast die Aufenthaltszeit am Anreisetag nicht angegeben hat.
- Der Gast sollte die Rezeption so schnell wie möglich über den Wunsch der Verlängerung informieren. Das Hotel kann den Wunsch einer Aufenthaltsverlängerung nicht berücksichtigen, wenn alle Zimmer ausgebucht sind oder wenn die Gäste die geltenden Vorschriften nicht einhalten.
§ 3 ANMELDUNG IM HOTEL
- Die Grundlage für die Anmeldung des Gastes ist die Vorlage des Personalausweises mit Foto bei der Rezeption und die Unterzeichnung der Registrierungskarte (Meldezettel).
- Das Hotel kann die Annahme eines Gastes verweigern, falls er während des vorherigen Aufenthalts grob gegen die Bestimmungen verstoßen hat (er hat Schäden am Hoteleigentum, Eigentum des Gastes, an Mitarbeitern des Hotels oder an anderen Personen, die sich im Hotel aufhalten, verursacht).
- Die Personen, die nicht in unserem Hotel angemeldet sind, ist der Aufenthalt im Hotelzimmer von 22:00 bis 6:00 Uhr am nächsten Tag nicht gestattet.
§ 4 DIENSTLEISTUNGEN
- Das Hotel erbringt seine Leistungen entsprechend seiner Kategorie und Standard. Im Falle von Vorbehalten bezüglich der Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese an der Rezeption zu melden. Nur in diesem Falle kann das Hotelpersonal sofort reagieren.
- Das Hotel ist verpflichtet, folgende Leistungen zu erbringen:
- professioneller und zuvorkommender Service im Rahmen der im Hotel erbrachten Leistungen,
- Bedingungen für den vollen und unbeschränkten Aufenthalt eines Gastes,
- die Sicherheit des Aufenthaltes, einschließlich der Vertraulichkeit der Informationen über den Gast,
- die Reinigung des Zimmers und Durchführung von Reparaturen an den Geräten während der Abwesenheit des Gastes, und zwar nur dann, wenn er einen solchen Wunsch äußert,
- die Funktionalität der gesamten Ausrüstung.
- Auf Wunsch eines Gastes bietet das Hotel kostenlose Dienstleistungen an:
- Bereitstellung von Aufenthalts- und Reiseinformationen,
- kostenloser Weckdienst,
- Aufbewahrung von Geld und Wertsachen während des Aufenthaltes im Hotel. Die Haftung des Hotels für den Verlust oder die Beschädigung ist begrenzt, wenn sie nicht an der Rezeption hinterlegt sind /Rozporządzenie Ministra Sprawiedliwości z dn. 24.07.1998, Dz. U. Nr 117, poz. 758/
- Gepäckaufbewahrung: ist nur innerhalb der gebuchten Aufenthaltszeit des Gastes möglich.
§ 5 AUFENTHALT IM HOTEL
- Die Nachtruhe ist von 22:00 bis 6:00 Uhr
- Das Verhalten von Personen, die die Dienstleistungen des Hotels in Anspruch nehmen, sollte den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht beeinträchtigen. Das Hotel kann sich weigern, einer Person, die gegen diese Regel verstößt, weitere Leistungen zu erbringen, sowie spätere Aufenthalte zu akzeptieren.
- Hotelgäste sind nicht berechtigt, das freizugebende Zimmer auf andere Personen zu übertragen, auch wenn der Zeitraum, für den sie den Aufenthalt bezahlt haben, noch nicht abgelaufen ist.
- Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich bei der Hotelrezeption zu melden.
- Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen von Personen, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen (im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Art. 846-852).
§ 6 SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
- Immer, wenn der Gast das Zimmer verlässt, sollte er prüfen, ob die Tür verschlossen ist.
- Kinder unter 12 Jahren sollten unter ständiger Aufsicht der Erziehungsberechtigten im Hotel untergebracht werden. Die gesetzlichen Vertreter haften für alle Schäden, die durch Handlungen der Kinder entstehen.
- Der Hotelgast trägt die volle Haftung für Schäden oder Zerstörungen an der Ausstattung und den technischen Einrichtungen des Hotels, die durch sein Verschulden oder das Verschulden der ihn besuchenden Personen verursacht wurden. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Gastes für Schäden, die nach seiner Abreise entstehen, zu belasten.
- Aus Brandschutzgründen ist das Rauchen im gesamten Hotel absolut verboten (unter Androhung einer Geldstrafe von 100 PLN bei jeder Meldung durch das Hotelpersonal). Darüber hinaus dürfen Heizgeräte, Bügeleisen und ähnliche Geräte, die nicht in der Zimmerausstattung enthalten sind, nicht in Hotelzimmern genutzt werden.
- Das Rauchen und die Benutzung offenen Feuers löst den Alarm aus; die Kosten (500 PLN) für die ungerechtfertigte Einberufung der Feuerwehr trägt der Gast.
- Aus Brandschutzgründen müssen alle Türen, die die Flure vom Treppenhaus trennen, geschlossen bleiben..
§ 7 SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
- Der Verwalter der persönlichen Daten der Benefis Hotelgäste ist die Baufirma Stambud Małgorzata Mróz, Stanisław Mróz Sp. Jawna mit Sitz in Krakau, ul. Barska 2, eingetragen im Register der Unternehmer des Landesgerichtsregisters beim Bezirksgericht für Krakau Śródmieście in Krakau, XI Wydział Gospodarczy KRS unter der Nummer 0000107294 (im Folgenden Hotel genannt).
- Der Zweck, zu dem das Hotel personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Abschluss und die Durchführung eines Vertrages über die Erbringung von Hoteldienstleistungen. Darüber hinaus wird die Verarbeitung der Personenbezogenen Daten in folgenden Fällen durch das Hotel genutzt:
- die Geltendmachung von Ansprüchen des Hotels im Zusammenhang mit den vom Gast verursachten Schäden oder die Abwehr von Ansprüchen des Gastes gegen das Hotel,
- die Dokumentation der steuerlichen Leistungserbringung,
- die Gewährleistung der höchsten Qualität der Dienstleistungen für die Hotelgäste. Falls der Gast der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken zugestimmt hat, verarbeitet das Hotel die personenbezogenen Daten zu diesem Zweck, d. h. zum Zwecke der Weiterleitung von Marketinginformationen und Angeboten über seine Produkte und Dienstleistungen, nur an den Gast. Darüber hinaus verarbeitet das Hotel personenbezogene Daten von Gästen, die durch die Hotelüberwachung erfasst werden, um die Sicherheit der Hotelgäste und anderen Personen, die sich auf dem Gelände des Hotels aufhalten, zu gewährleisten.
- Der Vertrag über die Erbringung von Hoteldienstleistungen bildet die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung der vom Hotel erhaltenen personenbezogenen Daten des Gastes. Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes zu Marketingzwecken ist die Einwilligung des Gastes. Das Hotel teilt mit, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Gültigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Gastes durch Überwachung ist der Schutz seiner lebenswichtigen Interessen und der Schutz der lebenswichtigen Interessen anderer Personen sowie der rechtmäßige Zweck des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Gastes zur Sicherstellung höchster Servicequalität für Hotelgäste ist der rechtmäßige Zweck des Controllers.
- Das Hotel übermittelt personenbezogene Daten an die folgenden Kategorien von Unternehmen:
- an Unternehmen, die IT-Dienstleistungen und IT-Software für Hotels anbieten,
- an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Buchhaltungsdienstleistungen erbringen,
- an Transport- und Taxiunternehmen, wenn sie von einem Gast bestellt werden,
- an Anwaltskanzleien, die Rechtsberatung und -betreuung anbieten.
- Zeitraum der Verarbeitung personenbezogener Daten:
- Im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Hoteldienstleistungen, werden diese während der Verjährungsfrist von Steueransprüchen oder zivilrechtlichen Ansprüchen des Hotels oder Gastes, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt, bearbeitet.
- Die Einwilligungen zu Marketingzwecken werden für die Dauer der Einwilligung zu Marketingzwecken verarbeitet.
- Die Daten, die im Zusammenhang mit der Überwachung gewonnene Daten, werden 14 Tage ab dem Datum der Fixierung verarbeitet und anschließend endgültig entfernt.
- Jeder Besucher hat das Recht auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, um die Verarbeitung zu berichtigen, zu löschen oder einzuschränken. Darüber hinaus hat jeder Besucher das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen. Der Zugriff auf die Daten ist im Hotel möglich. Zu diesem Zwecke bietet das Hotel die Kontaktadresse: ochronadanych@hotelbenefis.pl
- Jeder Gast hat das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen; Zuständig: Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych ul. Stawki 2, 00-193 Warszawa.
- Das Hotel beabsichtigt nicht, personenbezogene Daten außerhalb des EWR zu übermitteln.
- Die Angabe personenbezogener Daten (Name und Anschrift des Wohnortes) ist Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über Hoteldienstleistungen. Die Nichtangabe von personenbezogenen Daten hindert das Hotel am Abschluss eines Vertrages über Hoteldienstleistungen.
- Das Hotel trifft keine automatisierten Entscheidungen auf der Grundlage personenbezogener Daten, einschließlich der Erstellung von Profilen.
§ 8 ZÜRÜCKGEBLIEBENE GEGENSTÄNDE
- Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf.
Das Benefis Hotel Management wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Krakau und lädt Sie ein, unsere Dienste wieder in Anspruch zu nehmen.
Kraków, 01.05.2018.